Am 27. Dezember 2004 wurde Laye Alama Condé in Bremen festgenommen. Rassistischen Stereotypen entsprechend unterstellte die Polizei dem Festgenommenen, er sei ein Drogendealer und hätte Kügelchen verschluckt. Danach wurde der Aufgegriffene folgender Tortur unterzogen: Als der Igor V., Auftragsarzt der Polizei, Laya Alama Condé über einen Zeitraum von mindestens 90 Minuten den Brechsirup Ipecacuanha und literweise Wasser per Schlauch in den Magen pumpte, geriet Wasser in die Lunge. Der 35-jährige Condé fiel ins Koma und wurde am 7. Januar 2005 offiziell für Tod erklärt. Im April 2007 begann am Landgericht Bremen die Verhandlung gegen den Polizeiarzt wegen fahrlässiger Tötung. Der Prozess endete am 04. Dezember 2008 mit einem Freispruch durch das Bremer Landgericht, da V. zwar objektive fachliche Fehler begangen habe, die „ursächlich“ für den Tod Condés seien, er jedoch „wegen fehlender Erfahrung überfordert“ und somit „weit entfernt vom Leitbild eines erfahrenen Facharztes, an dem sich die Rechtsprechung bei Fahrlässigkeitsdelikten als Maßstab orientiert“ gewesen sei. Am 29. April 2010 wurde der Revision der Nebenklage durch den BGH in Leipzig stattgegeben.