Termin: 23.09.2024 (Dauer: 90 Min.), 18.30 Uhr
Es ist kompliziert und wird deshalb oft falsch interpretiert. In Berichterstattung und Kommentierung schleichen sich Fehler ein, weil Grundkenntnisse der komplexen Struktur des Völkerrechts als Basiswissen in Redaktionen zu fehlen scheinen.
Neben dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Staatsvölkerrecht, nimmt das humanitäre Völkerrecht noch einen großen Teil der Rechtsgrundlagen ein. Je nach Sachverhalt greift das Staatsvölkerrecht oder aber das Selbstbestimmungsrecht der Völker – dies zu beurteilen, gilt es in einer Fortbildungseinheit für JournalistInnen zu vermitteln. Auch ohne ExpertIn für Völkerrecht werden zu müssen, sind die Basiskategorien von essentieller Wichtigkeit, um nicht der strategischen Kommunikation politischer Akteure aufzusitzen.
Für die Online-Fortbildung konnten wir Andreas Zumach, langjähriger UNO-Korrespondent in Genf, gewinnen. Er wird in einem konzisen Vortrag völkerrechtliche Expertise besonders zugeschnitten für den Bedarf in den Medien anbieten und anschließend für Fragen und Vertiefung zur Verfügung stehen.
Kosten: 30 Euro (Anmeldungen bitte an info [at] medienverantwortung_de)
Dass der IGH am 19.07.2024 der Welt vordekliniert, dass Völkerrecht nicht erst beim humanitären Völkerrecht beginnt, sondern das Selbstbestimmungsrecht der Völker ernst genommen werden muss und dieses auch für Palästinenser gilt, zeugt von der Unkenntnis des komplexen Völkerrechtsgefüges sowohl in Politik als auch in Medien. Weil das Völkerrecht komplex und kompliziert ist, wird es oft falsch interpretiert oder auch strategisch falsch dargestellt. Medien als Vierte Gewalt müssen darauf vorbereite sein, um die Sachverhalte prüfen zu können und nicht auf die Werbekommunikation von Think Tanks hereinzufallen.