Als „Facebook-Gesetz“ könnte das Netzdurchsetzungsgesetz – kurz NetzDG – in die Internetgeschichte eingehen. Es bleibt umstritten sowohl in seiner wirklichen Intention als auch der Umsetzung. Zwar liegen Vorteile auf der Hand, etwa das große Internetkonzerne auch in Deutschland Ansprechpartner zur Verfügung stellen oder auch, dass mehr Bewusstsein für Hassrede/HateSpeech und den Gefahren für Gewaltakte durch Hetze entsteht. Aber letztendlich könnte auch hier, ähnlich wie man es einst „Zensursula“ vorwarf, mit anschlussfähigen Themen für Zensur geworben werden – zumal die Auswirkungen hier frühzeitiges Löschen ohne genaue Qualitätsprüfung, sowie sogar Beweismittelvernichtung in Sachen Straftatbestände sein dürften. Ein paar erhellende Links zum Thema: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europarat-Sorge-ueber-willkuerliche-Netzsperren-und-deutsches-Facebook-Gesetz-3852010.htmlhttp://www.internet-law.de/2017/10/anmerkungen-zum-facebook-gesetz.htmlhttps://netzpolitik.org/2017/allzu-restriktiv-osze-warnt-vor-netzwerkdurchsetzungsgesetz/https://netzpolitik.org/2017/russland-kopiert-netzwerkdurchsetzungsgesetz/ Anekdotisches am Rande, wenn das Kürzel NetzDG falsch interpretiert wird… Freud am Werke? http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/bundestag-peitscht-netzwerkdurchsuchungsgesetz-durch-15340848.html vergleiche hier Titel und Textinhalt! http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/kritik-an-maas-gesetz-gegen-hass-botschaften-100.html