Der 23jährige sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb starb am 28. Mai 1999 an Bord einer Lufthansa-Maschine von Frankfurt am Main nach Khartum durch die Hand von BGS-Beamten. Im Flugzeug fixierten sie ihn noch zusätzlich zur Fesselung seiner Beine an den Sitz mit Klettband, setzten ihm einen Motorradhelm auf und drückten ihn beim Start der Lufthansa-Maschine nach unten. Am 18.10.2004 verkündete Richter Heinrich Gehrken im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Urteil: 9 Monate Haft auf Bewährung. In diesem Prozess mussten sich drei BGS-Beamte für den Tod von Aamir Ageeb verantworten. Sie hatten ihn durch „massives Niederdrücken“ erstickt. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Beamten eine Freiheitsstrafe von lediglich einem Jahr auf Bewährung gefordert. Sie hätten sich zwar einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht, aufgrund des „Organisationschaos“ beim BGS jedoch nur in einem minder schweren Fall. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der für eine Körperverletzung mit Todesfolge gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr. Als strafmildernd wertete es die Geständnisse und die Länge des Verfahrens. Außerdem berücksichtigte die Kammer bei ihrem Urteil, dass bei der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung die Grenzschützer das Recht auf Ausübung ihres Berufes verloren hätten. Dies wollte das Gericht nach eigener Aussage vermeiden, weil die »kleinen Beamten« – wie es hieß – nur das letzte Glied in einer Kette gewesen seien. Vielmehr hätten die Führungsebenen des BGS den »tragischen Vorfall« durch »Ignoranz und Inkompetenz« mitzuverantworten.