Halim Dener

Halim Dener

Halim Dener wurde am 29.06.1994 in Hannover von einem deutschen SEK- Polizisten erschossen, als er gerade dabei war, ein Plakat für die Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) zu kleben. Er wurde am 23. Dezember 1977 in Bingöl/ Genç in Nordwestkurdistan geboren und stellte Anfang Mai 1994 unter dem Namen Ayhan Eser in der BRD einen Asylantrag. Er benutzte diesen Namen, um seine Familie, die im Dorf Parcuk lebt, nicht zu gefährden. Er war vor seiner Ausreise nach Deutschland in der Türkei eine Woche lang inhaftiert gewesen und gefoltert worden. Wenige Wochen vor seiner Erschießung durch die deutsche Polizei wurde sein Dorf von der türkischen Armee niedergebrannt. Wie in Kurdistan setzte er sich auch in der Bundesrepublik für den kurdischen Befreiungskampf ein. Er wurde von zwei Zivilpolizisten beim Plakatieren erwischt. Da er ERNK-Plakate geklebt hatte, um gegen das PKK-Verbot zu protestieren, wurde aus dem harmlosen Plakatekleben – allenfalls als Ordnungswidrigkeit und Sachbeschädigung zu qualifizieren – ein quasi „terroristisches“ Delikt (Unterstützung bzw. „Werbung“ für eine verbotene bzw. terroristische Vereinigung und Verstoß gegen das Vereinsverbot). Einer der Zeugen, ein kurdischer Asylbewerber, sagte im Verfahren aus, der Angeklagte habe den kurdischen Jugendlichen Halim Dener schon mit gezogener Waffe kontrolliert und verfolgt. Kurz darauf sei der Schuss gefallen. Halim Dener starb durch einen Schuss in den Rücken aus nächster Nähe. Die in Kurdistan lebenden Eltern von Halim Dener äußerten wiederholt den Wunsch, als Nebenkläger an dem Strafprozeß persönlich teilzunehmen. Doch die Deutsche Botschaft in Ankara verweigerte ihnen die Visa – ohne jegliche Begründung. In einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft hatte der wegen „fahrlässiger Tötung“ beschuldigte Polizeibeamte Klaus T. ausgesagt, beim Anblick der jugendlichen Plakatierer habe er „nicht nur an eine Ordnungswidrigkeit oder eine Sachbeschädigung gedacht“; er habe den Verdacht geschöpft, es könne sich um eine strafbare Unterstützung der verbotenen PKK handeln. Am 27. Juni 1997 sprach die 3. Strafkammer des Landgerichts Hannover den SEK-Polizeibeamten Klaus T. frei.

Kommentare sind geschlossen.