Auch Joseph Ndukaku Chiakwa, ein 29jähriger Asylsuchender, starb am 17. März 2010 in einem Hangar auf dem Flughafengelände von Zürich-Kloten, gefesselt an Händen und Füssen und mit einer Haube, ähnlich der von Bienenzüchtern, über dem Kopf. Er war „polizeilich wegen Drogenhandels verzeichnet“, wie aus Medienberichten zu erfahren ist. Soo zur Bedrohung erklärt, wird ein übermäßig brutales Vorgehen gerechtfertigt. Widerstand gegen die Abschiebung wird als gewalttätig interpretiert. Er starb kurz vor der Zwangsausschaffung unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam und im Beisein des Chefs des Bundesamts für Migration.
Einer jener Männer, die gemeinsam mit Joseph hätten abgeschoben werden sollen, berichtete, dass er von den Beamten im Flugzeug mit dem Gurt festgeschnallt wurde und: „Er band mich fest, die Knie und die Füße.“ Darüber wurde nur deshalb berichtet, weil der Abschiebeflug nach dem „Zwischenfall“ mit Todesfolge ausgesetzt und die überlebenden Gefangenen wieder in die Gefängnisse der zuständigen Kantone gebracht wurden. Aus zahlreichen früheren Berichten ist bekannt, dass Gefangene im Zuge von Charterabschiebungen so fixiert werden, dass sie sich nicht wehren können. In vielen Ländern fliegen Ärzt_innen mit, um notfalls einzuschreiten – und die Gefangenen mit Beruhigungsmitteln nieder zu spritzen. Pro abgeschobener Person befinden sich zwei bis drei begleitende Beamt_innen an Bord. Diese melden sich in der Regel freiwillig für diese Einsätze. Für manche mag das Geld der Grund für ihre Abschiebebereitschaft sein. Aus dem Blickwinkel einer langjährigen kritischen Beobachtung der Abschiebepraxis kann davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Beamt_innen sich aus einer rassistischen Überzeugung heraus beteiligt. Bei Abschiebungen mit Linienflügen konnten Passagier_innen immer wieder beobachten, wie Beamte mit sichtlichem Spaß Menschen misshandelten. Später, wenn es zu Beschwerden oder gar zu einem Prozess kam, bezeichneten sich die Abschieber_innen meist als Befehlsempfänger_innen, die lediglich das tun würden, was im Rahmen ihres Berufes von ihnen verlangt würde.
Entgegen den ersten Ankündigungen gab das Bundesamt für Migration (BFM) am 21. Mai 2010 bekannt, die Sonderflüge für Zwangsausschaffungen wieder aufzunehmen, obwohl die Todesursache von Joseph Ndukaku Chiakwa ungeklärt ist und bisher kein medizinisches Gutachten dazu vorliegt. Nigeria weigert sich noch, unfreiwillige Rückkehrer_innen aufzunehmen, solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind.